Forderungseinzug – Wenn das Geld ausbleibt ….

 

 Forderungseinzug

Sie erbringen Leistungen oder Lieferungen und stellen angemessene Rechnungen aus. Ihre Vertragspartner begleichen zuweilen die von Ihnen ausgestellten Rechnungen einfach nicht. Der Grund für die Nichtzahlung ist, dass Ihre Schuldner keine Konsequenzen befürchten müssen. 

Sind das die Vertragspartner, die Sie verdienen? Vielleicht sollte man ihnen zeigen, dass Sie auf eine solche Missachtung angemessen reagieren.

Zeigen Sie eine wirksame und angemessene Reaktion auf diese Missachtung Ihrer Arbeitsleistung.

Die Anmahnung durch einen Rechtsanwalt ist der erste Schritt. Vielleicht enden die Vertragsbeziehungen mit Auftraggebern, die Sie ausnutzen und Ihre Rechnungen nicht zahlen. Dann haben Sie zumindest mehr Zeit für diejenigen Auftraggeber, die den mit Ihnen geschlossenen Vertrag ernst nehmen. 

Zumindest sollten Sie nicht auf der bloßen Arbeit sitzen bleiben.

 

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Leistungsspektrum im Bereich der Forderungseinzug

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Swist vertritt ihre Mandanten sowohl beim außergerichtlichen als auch gerichtlichen Einzug vom Geldforderungen.

 

Nur ein Klick auf das Bild!

 

Kaufrechtliche Forderungen 1
Familienrechtliche Forderungen
Werkertragliche Fordeerungen 1
Verfahren beim Forderungseinzug
Forderungseinzug bei sonstigen Verträgen 1
Erbrechtliche Forderungen

Wir betreiben die Zwangsvollstreckung aus deutschen und europäischen Gerichtsurteilen, Gerichtsbeschlüssen, gerichtlichen Vergleichen, Vollstreckungsbescheiden und für vollstreckbar erklärten notariellen Klauseln.

Wir führen folgende Maßnahmen im Rahmen des Forderungseinzugs für unsere Mandanten durch:

  • Beurteilung des Vorgehens im konkreten Fall,
  • außergerichtliche Mahnung,
  • Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides,
  • klageweise Geltendmachung der Forderung bis zum Erlass eines Urteils oder eines Beschlusses,
  • Zwangsvollstreckung aus  dem erlangten Titel.

 

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Vorgerichtliches und gerichtliches Vorgehen beim Forderungseinzug

Sofern es Erfolg verspricht, mahnen wir die Forderung unserer Mandanten beim Schuldner an. Wir machen  neben der Hauptforderung Schadensersatz und andere verzugsbedingte Forderungen geltend. Gleichzeitig verweisen wir auf die Nachteile, falls der Schuldner es weiterhin unterlässt, seine Forderung zu regulieren.

Falls es dennoch erforderlich werden sollte, beantragen wir im Anschluss gegen den Schuldner den Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides oder machen die Forderung klageweise geltend.

Wenn der Schuldner keine erheblichen Einwendungen erheben kann, endet das gerichtliche Verfahren mit einem Urteil, einem Beschluss oder einem Vollstreckungsbescheid. Diese stellen Titel dar, aufgrund der wir die Zwangsvollstreckung betreiben können.

 

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Zwangsvollstreckung 

Mit dem erlangten Titel leiten wir die Zwangsvollstreckung ein:

  • Pfändung des Bankkontos des Schuldners,
  • Pfändung des Einkommens des Schuldners bei seinem Arbeitgeber,
  • Pfändung der Rente oder der Rentenanwartschaften des Schuldners bei seiner Versicherung,
  • Pfändung anderer Forderungen des Schuldners.

Die Zwangsvollstreckung kann auch durch die Pfändung nachfolgender Rechte des Schuldners erfolgen. Das sind beispielsweise:

  • Anteile an einer Personen bzw. Kapitalgesellschaft,
  • Wertpapiere,
  • Mitgliedschaftsrechte,
  • Urheberrechte,
  • Patente,
  • Markenrechte.

Eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung stellt die Zwangsvollstreckung in Immobilien bzw. in Rechte an Immobilien durch ihre Pfändung und Zwangsversteigerung dar.

Falls wir keine Informationen über das Einkommen und Vermögen des Schuldners haben, beantragen wir die Durchführung der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Sollte diese erfolglos bleiben, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme einer Vermögensauskunft des Schuldners oder holen Informationen bei Dritten ein.

 

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Gebühren 

Wenn Sie sich zur Durchführung von Maßnahmen entschlossen haben, die zum Zeil den Einzug von Forderungen haben, dann müssen Sie mit Gebühren rechnen. Im Einzelnen können folgende Gebühren anfallen: 

  • anwaltliche Gebühren,
  • Gerichtsgebühren,
  • Gebühren des Gerichtsvollziehers.

Diese Gebühren müssen Sie in der Regel bereits beim Einleiten einer Maßnahme regulieren. Alle Gebühren sind gesetzlich geregelt. Ihre Höhe ist in der Regel abhängig von der Höhe Ihrer Forderung. 

Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und der Rechtsanwälte geregelt. 

Im Falle einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung muss der Schuldner auch diese Kosten erstatten. 

 

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Externe Links: Forderungseinzug 

 

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