Forderungseinzug: Erbrechtliche Forderungen – immer eine Vertrauenssache …

 

Erbrecht und erbrechtliche Forderungen

Erbrecht wird immer dann aktuell, wenn einen Familienangehörigen oder einen Bekannten der Tod trifft.

Der Tod ist ein Teil des Lebens und zwar das traurige Ende. Sowohl der eigene Tod als auch der Tod naher Angehörige erfordert auch vermögensrelevante Überlegungen. Oft müssen Vermögenswerte übertragen oder übernommen werden. Es geht immer mit einer Verpflichtung einher.

Wirtschaftliche Erwägung können wir Ihnen nicht abnehmen. Die Kanzlei Swist steht Ihnen auf juristischer Ebene in Erbschaftssachen zur Seite.

 

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Erbrecht – unser Leistungsspektrum 

Erbrechtliche Angelegenheiten stellen einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Swist dar. Wir beraten und vertreten Sie im deutschen und polnischen Erbrecht.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Regelung Ihres Nachlasses sowie die Beratung zu eigenen testamentarischen Verfügung,
  • Beratung im Falle einer Testamentsvollstreckung,
  • Wahrnehmung Ihres Rechts auf ein Pflichtteil,
  • Wahrnehmung Ihres Rechts auf Herausgabe der Erbschaft,
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte im Falle einer Schenkung,
  • Hilfe in Zusammenhang mit der Beantragung und Erteilung eines Erbscheins.

Die Kanzlei Swist erbringt an ihre Mandanten Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gericht und außergerichtlich. Dabei handelt es sich häufig in der Sache um die nachfolgenden Punkte:

  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft,
  • Erbscheinsverfahren,
  • Testamentsfeststellung,
  • Erbschaftsteilung unter den Erben,
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Erbverträgen,
  • Durchsetzung von Pflichtteilen und die Verteidigung,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Vertretung des Erblassers vor dem Finanzamt und Finanzgericht.

Zu den nachfolgenden Problempunkten beraten wir und erstellen Vertragsentwürfe:

  • Testierfreiheit,
  • Erbunwürdigkeit,
  • Pflichtteilsrecht,
  • Erbrang bei gesetzlichem Erbrecht,
  • Erstellung von Erbverträgen,
  • Testamentserstellung,
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung,
  • Erbschaftsschulden,
  • Erbschaftsinsolvenz.

Unsere Vertretung wird dann besonders wichtig, wenn der Erblasser zuletzt in Deutschland gelebt hat und sich auch hier der Nachlass befindet, jedoch sein Erbe beispielsweise in Polen lebt. Dank der Zweisprachigkeit aller unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage, die Sach- und Rechtslage unseren Mandanten bildlich und verständlich darzustellen.

 

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Juristische Hilfe nach dem Erbfall

Vielleicht sind Sie Erbe geworden und erkennen, dass das fremde Lebenswerk Sie überfordert.

Die vermachten Immobilien brauchen Sie nicht. Das Unternehmen des Erblassers können und wollen Sie nicht weiterführen. Die Betreuung der sonstigen Vermögenswerte ist für Sie nur aufwendig. Weder das Pferdegestüt des Erblassers noch seine Fahrzeuge sind etwas für Sie. Sie möchten alles so schnell veräußern, wie es nur geht.

Auch hierbei können Sie auf unsere juristische Hilfe zählen.

Wir entwerfen für Sie Kauf- und Übereignungsverträge.

Wenn Sie einen Immobilienmakler einschalten, überprüfen wir den Ihnen vorgelegten Maklervertrag. Es kommt vereinzelt vor, dass manche Makler ihre Auftraggeber unangemessen knebeln oder anders benachteiligen. Einen solchen Vertrag sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben.

Wenn Sie die geldwerte Lebensleistung erhalten möchten, kann das in bestimmten Fällen nur durch Veräußerung des Nachlasses geschehen. Zur Durchführung einer für den Erben optimalen Verwertung und gleichzeitiger Erhaltung der Lebensleistung ist nicht nur persönlicher Einsatz erforderlich. Der juristische Rat – das Aufzeigen von Risiken – ist bei der Verwertung des Nachlasses äußerst hilfreich.

Häufig bewahren wir Sie vor Schäden durch

  • Hilfe beim Entwurf von Verkaufsverträgen über bewegliche Güter,
  • Hilfe beim Entwurf von Verträgen über die Veräußerung von Immobilien,
  • Prüfung von Verträgen, die Ihnen vorgelegt werden: Maklerverträge, Vermittlungsverträge und ähnliche Verträge,
  • Prüfung von Sachverständigenverträgen.

Unsere Mandanten sollten niemals Verträge unterschreiben, die sie nicht verstehen.

 

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 Externe Links zum Erbrecht

 

 

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