Forderungen einziehen: Vorfragen
Immer dann, wenn Ansprüche aus einem Vertrag oder Schadensersatz gefordert werden, befinden wir uns im Bereich des Zivilrechts. Wir wollen Forderungen einziehen. Es geht damit hauptsächlich oder zumindest als Nebenforderung um zu zahlende Geldbeträge.
Aber auch auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts wie auch das Familienrechts geht es sehr häufig um Geldforderungen, sei es wenn wir Unterhalt, Vermögensausgleich oder einen Pflichtteil einfordern.
Daran sehen Sie schon, dass es sich materiellrechtlich um ein sehr breites Feld handelt, denn in der Regel schließen Sie nicht nur einen Vertrag pro Tag. Das gilt gleichgültig davon, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmer in Erscheinung treten.
Von besonderer Bedeutung sind Verträge, die Sie im unternehmerischen Bereich abschließen. Sie leisten als Unternehmer eine Dienstleistung oder verkaufen eine Sache oder ein Recht. Dann erwarten Sie die Vergütung. Diese wird in der Regel geleistet. Aber das ist nur der Regelfall. Teilweise bleibt die Zahlung aus. Es kann unberechtigt oder berechtigt erfolgen. Die schlechte Ausführung eines Werkvertrages kann einen Grund für das Ausbleiben der Zahlung darstellen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Swist steht Ihnen im Bereich des Zivilrechts zur Seite. Sie können mit einer individuellen Beratung rechnen. Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden, erteilen wir Ihnen eine umfassende, vertrauenswürdige Beratung. Wir befassen uns mit Fällen und Rechtsbereichen, mit denen jeder in Berührung kommt. Unannehmlichkeiten sowie essentielle Lebensveränderungen nehmen wir uns sehr zu Herzen und erteilen, damit Sie nach Möglichkeit hohe Vorteile erlangen bzw. Ihre Einbußen minimieren. Mit unserem Wissen und unsere Vertretung unterstützen wir Sie aktiv. Wir arbeiten für Sie engagiert und wirkungsvoll.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und die Vereinbarung eines Besprechungstermins.
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Vorgerichtliche Schritte: Forderungen einziehen
In 90% aller Fälle des Zivilrechts geht es um Geldforderungen. Wir befinden uns also im Bereich des Forderungseinzugs.
Als einer der wichtigsten Vorbedingungen eines erfolgreichen Forderungseinzugs sehen wir die eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten. Auch wenn es sich nicht eindeutig beurteilen lässt, ob die Durchführung des Verfahrens erfolgreich sein wird, sollte man diese Vorprüfung immer durchführen. Unter Umständen steht dem Gläubiger der Anspruch nicht zu, es ist nicht beweisbar oder der Gegner wird wegen seiner Zahlungsunfähigkeit die Forderung nicht begleichen.
Ist die Forderung uneinbringlich, so sollten Sie keine rechtlichen Schritte unternehmen. Sie sollten Ihr Geld nicht einfach so verschwenden.
Sind die Chancen offen, weil Sie nicht die „besten“ Beweise haben oder die Rechtslage offen ist, dann sollten Sie Ihre Erfolgsaussichten rational beurteilen und selbst entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen.
Wenn keine Einwendungen erkennbar sind, sollten Sie sich um den Ausgleich Ihrer Forderung bemühen. Sie haben bereits investiert, daraus sollte nicht nur heiße Luft werden.
Gerne mahnen wir Ihren Vertragspartner in Ihrem Namen ab. Sehr häufig beobachtet man auf die erste Mahnung eine Reaktion.
Zuweilen haben Sie aber schon mehrfach die Zahlung angemahnt. In diesem Fall sollten Sie nicht unnötig Zeit verstreichen lassen und mit unserer Hilfe gerichtliche Schritte einleiten.
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Gerichtliche Schritte
Wenn die außergerichtliche Anmahnung erfolgslos geblieben ist, dann bietet es sich an, die Angelegenheit gerichtlich geltend zu machen.
Hier gibt es die Möglichkeit Klage einzulegen oder einen Mahn- und anschließend einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Gehen Sie davon aus, dass Ihr Vertragspartner auf den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zahlen wird, dann ist dieses Verfahren vorzuziehen. Nehmen Sie jedoch an, dass er Einwende hat und auf einen Rechtsstreit aus ist, dann sollten Sie sich für die Klage entscheiden.
Die Einzelheiten werden wir mit Ihnen abklären.
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Links:
Einige weitere Informationen zum Ablauf des Forderungseinzugs finden Sie im nachfolgenden Bereich:
- Mahnverfahren: hier geht´s weiter!
- Gerichtliches Mahnverfahren: hier geht´s weiter!
- Europäisches Mahnverfahren: hier geht´s weiter!
- Klageverfahren nach gerichtlichen Mahnverfahren: hier geht´s weiter!
- Zwangsvollstreckung: hier geht´s weiter!
- Abwehr unberechtigter Forderungen: hier geht´s weiter!
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Lassen Sie sich juristisch beraten!
Die Welt, in der wir leben, wird immer schneller und flexibler. Wir finden neue Aufgaben, ziehen um, wechseln sogar das Land, in dem wir bislang lebten und arbeiteten. Unsere Beziehungen enden und Neue beginnen.
Selbstverständlich bleiben wir mit Freunden, Bekannten und Familienangehörigen über Medien, soziale Netzwerke und kurze Besuche verbunden. Und dennoch sind unsere Vertrauenspersonen häufig kaum in den Alltag einbezogen. Einen objektiven und kompetenten Rat werden sie daher nicht geben können. Wenn Sie grenzübergreifend leben und arbeiten, brauchen Sie auch einen grenzübergreifenden Rat.
Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen