IP/IT: Immaterialgüter: Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht….

 

Geistiges Eigentum – ein breites Feld, jeden Tag wichtiger

 

Das Recht des geistigen Eigentums ist ein sehr breites Feld, das sich gerade in unserer Zeit rasant weiter entwickelt. Ob ein Foto, ein Computerprogramm, eine Erfindung im Arbeitsverhältnis oder ein neuer Film betroffen ist, immer wieder sind wir im Bereich des geistigen Eigentums.

Das Recht des geistigen Eigentums wird in den Gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Medienrecht eingeteilt.

 

In diesem Bereich steht Ihnen die Kanzlei Swist gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!

 

 

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Immaterialgüterrecht – Die einzelnen Sachgebiete

 

Das wirtschaftlich bedeutsamste Feld des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst das Lauterkeitsrecht, das Markenrecht und die einzutragenden Rechte, wie Patentrechte, das Gebrachsmusterrecht und das Recht am Design.

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Das Urheberrecht schützt die geistige persönliche Schöpfung. Erfasst werden die vielfältigsten Schöpfungen. Sie reichen von dem Bildwerk, über Sprachwerke bis hin zu Musikwerken. Die im Gesetz aufgeführten Werkarten sind nicht abschließend. Alle Werkformen werden erfasst, sofern die Voraussetzungen einer geistigen persönlichen Schöpfung vorliegen. Darüber hinaus werden im Urheberrecht verwandte Leistungen geschützt. Beispielhaft sei das Foto oder die Leistung der ausübenden Künstler zu nennen.

geistiges Eigentum
Urheberrecht

 

Das Medienrecht ist ein Gebiet, das sich augenblicklich ebenfalls sehr schnell und stark entwickelt. Die klassischen Medien sind Presse, Fernsehen, Film oder Radio. Das Internet kommt jetzt als Medium hinzu. Die aktuelle Entwicklung stellt uns vor neue rechtliche Probleme und sehr vielfältige Fragen. Allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz befinden sich immer wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion.

geistiges Eigentum
Medienrecht

 

 

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Recht der Kunst und der Künstler

 

Das Kunstrecht

Kunstrecht
Kunstrecht

 

 

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Geistiges Eigentum – Wieso bedarf es da eines rechtlichen Schutzes?

Ein kluger Mann sagte einst: „Wissen ist Macht.“

Und dennoch ist diese Erkenntnis nicht in der Lage, die Bedeutsamkeit des Wissens und der kreativen Leistung zu erfassen.

Wissen ist für den modernen Menschen eine Grundlage seiner Existenz. Das menschliche Individuum benötigt ein sehr umfangreiches Wissen, um überhaupt zu überleben, sich geistig weiter zu entwickeln und sich selbst zu verwirklichen. Darüber hinaus ist die Fortentwicklung von Wissen der Garant für das Fortbestehen einer Gesellschaft. Eine Gesellschaftsform ohne Erfindungen und ohne die innere Pflege von Kreativität ist zum Untergang verurteilt. Eine solche Gesellschaft kann den Naturerscheinungen nicht trotzen. Ihr wird es am kommunikativen Austausch fehlen. Sie wäre dumpf, langweilig und kaum lebenswert. Sie widerspräche dem geistigen Anspruch des Menschen.

Für viele Unternehmen stellen Urheberrechte, Verwertungsrechte, Patentrechte, Marken die Grundlage ihrer Tätigkeit dar. Deren rechtlicher Schutz ist für den Bestand und den Erfolg eines Unternehmens wesentlich. Das geistige Eigentum eines Unternehmens muss durch finanzielle Mittel oder durch einen erheblichen Einsatz von Arbeit erworben werden. Die rechtliche Absicherung dieser Investitionen ist daher für die meisten Unternehmer von zentraler Bedeutung.

Leonardo da Vinci versuchte seine Erkenntnisse, Gedanken und Erfindungen dadurch zu schützen, dass er seine Aufzeichnungen nicht von links nach rechts sondern umgekehrt, spiegelverkehrt machte. Leonardo da Vinci wollte so die Kenntnisnahme seinen Zeitgenossen verwehren. Er nahm für sich in Anspruch, derjenige zu sein, der über die Veröffentlichung seiner Erkenntnisse entscheidet.

Den hohen Wert der Wissensschöpfung haben schon die Venezianer im Jahre 1474 erkannt und eine Behörde geschaffen, bei der Erfindungen angemeldet werden konnten und so ihre Erfindung einen rechtlichen Schutz zeitlich begrenzt erlangen. Man wird wohl von der Geburt des Patentrechts ausgehen dürfen.

 

 

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Geistiges Eigentum – heutiges Verständnis

Dieser erste Aspekt des geistigen Eigentums und seiner rechtlichen Sicherung wurde durch die Gesetzgeber immer weiter ausgeweitet. In Abkehr von der Gemeinfreiheit des Wissens und der kreativen Leistung schafften Staaten auf nationaler Ebene immer mehr Normen, die die jeweiligen Aspekte des geistigen Eigentums schützten und regelten. Dabei ist der Umfang der Regelungen auf wirtschaftlicher Ebene von erheblicher Bedeutsamkeit. Aspekte des geistigen Eigentums sind zum Wirtschaftsgut geworden. Aber auch auf anderen Ebenen sind Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums für das Zusammenleben unabdingbar. So ist der Informationsschutz für die politische Freiheit von wesentlicher Bedeutung.

In der Geschichte zeigt sich immer, dass eine positive Entwicklung eines Staates mit zahlreichen Neuerungen und Erfindungen einherging. Der gesellschaftliche Fortschritt wurde immer vom technischen Fortschritt und von einer Steigerung der kreativen Leistung begleitet. Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums ist zunächst durch Nationalstaaten immer weiter ausgebaut worden.

Wissen ist daher nicht nur Macht, sie ist für den Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft wesentlich und bedarf daher eines umfassenden rechtlichen Schutzes.

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Geistiges Eigentum in Deutschland

In Deutschland wird das geistige Eigentum unter anderem durch Art. 14 Grundgesetzes, durch Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und durch Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.

In internationalen Verträgen gewähren Staaten ausländischen Staatsangehörigen und ausländischen Rechtsträgern innerstaatlichen Schutz ihres geistigen Eigentums. Besondere Bedeutung hat die Sicherung dieser Rechtspositionen für das geistige Eigentum aus einem Drittstaat. Deutschland ist Vertragspartner vieler internationaler Verträge.

Auf Europäischer Ebene wurden zahlreiche Richtlinien und Rechtsverordnungen erlassen, die den Schutz des geistigen Eigentums in seinen jeweiligen Teilaspekten harmonisierten. Zu einer starken Rechtsangleichung hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beigetragen. Es werden auf Europäischer Ebene Organisationen geschaffen, die für den Rechtsraum der Europäischen Union eine weite Rechtsangleichung bereits erreicht haben und den einzelnen Rechtssubjekten vielfältige rechtliche Instrumente bieten. Beispielhaft ist die Europäische Patentorganisation in München, die Europäische Patente erteilt.

Im Bereich der Rechtsberatung decken derzeit drei Fachanwaltschaften das Gebiet des geistigen Eigentums ab. Das ist die Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht, die Fachanwaltschaft für gewerblichen Rechtsschutz und die Fachanwaltschaft für Informationstechnologie.

Immer wieder stellen sich Fragen des geistigen Eigentums, genaugenommen der Urheberrechte und Erfindungen, im Arbeitsrecht. Datenschutzrechte und Rechte in Zusammenhang mit der informationellen Selbstbestimmung können natürlich jedermann betreffen.

 

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Geistiges Eigentum

 

 

 

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