IP/IT: Gewerblicher Rechtschutz – Lauterkeitsrecht, Patente, Marken, Design, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster…

 

Bedeutung des gewerblichen Rechtschutzes

 

Im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes betreuen wir mehrheitlich Unternehmer. Sie kommen auf uns mit ganz bestimmten Fragen zu, die immer in Zusammenhang mit Unternehmenswissen und Werbung stehen. Einige Beispiele:

  • Unser Mandant stellte fest, dass ein Mitbewerber mit dem Vertrieb der Produkte unseres Mandanten wirbt. Unser Mandant hat an ihn jedoch nichts vertrieben und ihm auch keine Lizenz erteilt. Er vermutet, es würde sich um Raubkopien handeln.
  • Der uns beauftragende Arbeitnehmer hat eine Erfindung gemacht. Er fragt sich, ob sein Arbeitgeber irgendwelche Ansprüche an dieser Erfindung hätte, obwohl die Erfindung ausschließlich in seiner Freizeit gemacht worden ist.
  • Der Geschäftsführer eines Unternehmens, dem die Verletzung fremder Patentrechte vorgeworfen wird, möchte beraten werden. Er fragt im Einzelnen, ob dem Unternehmen aus der Patentverletzung irgendwelche Nachteile drohen.
  • Unser Mandant möchte seine Marke anmelden. Die Markenanmeldung soll seinen gesamten Vertriebsmarkt absichern.

Das sind nur einige Beispiele der Anliegen unserer Mandanten. Der Bereich des gewerblichen Rechtschutz ist sehr vielfältig und berührt das Alltagsgeschäft eines Unternehmens manchmal sehr unerwartet.

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Gewerblicher Rechtschutz – Unsere Philosophie

Wir wollten unseren Mandanten den Alltag leichter machen, wohlwissend wie schwer sie es haben, sich auf dem Markt zu beweisen. Eine gute Idee und die Faszination für ein Produkt ist nicht selten der Beginn einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit. Die wirtschaftliche Existenz zu begründen und täglich auszubauen ist nicht nur eine Vision, sondern bedarf der juristischen Sicherstellung. Gleiches gilt, wenn nicht erst mit der erstmaligen Umsetzung einer unternehmerischen Idee begonnen wird, sondern der Unternehmer seinen Absatzmarkt erst ausbaut.

Wenn Sie im Bereich gewerblicher Rechtschutz plötzlich abgemahnt worden sind, weil Ihnen vorgeworfen wurde, dass Ihr Unternehmen eine fremde Marke, ein fremdes Design, ein fremdes Patent verletzte oder Sie sich auf dem Markt wettbewerbswidrig verhielten, dann ist es immer gut, einen fachkundigen juristischen Beistand an Ihrer Seite zu haben.

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Gewerblicher Rechtschutz – Ihr Ansprechpartner

 

Frau Rechtsanwältin Swist ist mit den oben aufgeführten Fragen vertraut und berät Sie gerne.

In einem persönlichen Termin können Sie sich offen austauschen und danach eine strategisch richtige Entscheidung treffen. Wir befinden uns in einer sehr schnellen und globalen Zeit. Diesem Umstand wollen wir als Kanzlei gerecht werden.

 

 

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Achtsamkeit im Umgang mit dem gewerblichen Rechtschutz

Wenn Sie sich als Unternehmer mit diesen Fragen befassen, wird es Ihren unternehmerischen Erfolg nicht steigern, wenn Sie es aber nicht tun, werden Ihre Mitbewerber dieses sicherlich geschickt nutzen.

  • Das unternehmenseigene Wissen muss geschützt werden. Alle Patente und eintragungsabhängige Schutzrechte müssen eingetragen werden.
  • Ein von Ihnen entworfenes Produkt sollte von Mitbewerbern nicht kopiert werden. Es liegt an Ihnen, dieses Know-How so zu sichern, dass nur Sie einen wirtschaftlichen Erfolg daraus ziehen können.
  • Ein Patent oder Gebrauchsmuster kann auch einem Mitbewerber gegen ein Entgelt zur Nutzung überlassen werden. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Sie sollten einen Vertrag nie einfach unterschreiben, sondern sich juristisch beraten lassen. In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, wie unvoreingenommen Verantwortliche an die Sache herantreten.
  • Auch im Arbeitsverhältnis sind Patentrechte von immenser Bedeutung, und zwar auch wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine für seinen Betrieb nützliche Erfindung macht.

Es geht immer um Zeit, die ein Unternehmer verliert, weil er sich mit diesen wichtigen Themen nicht befasst.

 

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Unser Leistungsspektrum

Wir beraten unsere Mandanten und nehmen ihre Rechte vorgerichtlich und gerichtlich wahr. Im Fokus stehen das Auftreten eines Unternehmens auf dem Markt und der Schutz seines Know-How.

Unser Leistungsspektrum umfasst das Lauterkeitsrecht:

  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geregelt im UWG durch irreführende, vergleichende oder belästigende Werbung,
  • wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Schutz des Know-How, des Betriebsgeheimnisses,
  • Strafvorschriften des UWG,
  • Verstöße gegen Nebengebiete des UWG: Heilmittelwerberecht, Arzneimittelrecht, Lebensmittelrecht.

Eine sehr hohe Bedeutung hat das Markenrecht, weil es häufig für das laufende Geschäft sehr wichtig ist:

  • Materielles deutsches und europäisches Markenrecht,
  • Entstehung und Bestand des Markenschutzes,
  • Behandlung der Marke als Vermögensgegenstand,
  • Markenverletzungen und deren Folgen,
  • Anmeldeverfahren von DE-, EU- und IR-Marken,
  • Recht der sonstigen Kennzeichen (Unternehmenskenneichen, Domain, Titel).

Schutz des Kow-How findet sich im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht:

  • Deutsches, europäisches und internationales Patentrecht,
  • Gebrauchsmusterrecht,
  • Anmeldeverfahren, Verteidigung,
  • Durchsetzung von nationalen und europäischen Patenten und Gebrauchsmusterrechten.

Der Schutz sonstiger Immaterialgüter geht sehr häufig mit Fragen des Lauterkeitsrechts und des Schutzes von Know-How einher:

  • Designschutz,
  • EU-Geschmacksmusterrecht, Anmeldeverfahren,
  • Urheberrechtliche Bezüge innerhalb des gewerblichen Rechtschutzes.

Schlussendlich gibt es Rechtsverhältnisse, die vom gewerblichen Rechtschutz stark geprägt sind. Das sind die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer eine Erfindung macht oder ein Inhaber eines Rechts, beispielsweise eines Patents, einem Mitbewerber die Nutzung gegen ein Entgelt einräumen möchte:

  • Lizenzrecht,
  • Arbeitnehmererfindungsrecht.

 

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

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